Staatliche Förderung Lastenräder

Möchtest du ein Angebot für den Förderantrag für ein Babboe Lastenrad anfragen?  

Die Formulare zur Förderung des Absatzes von elektronisch betriebenen Fahrzeugen können Sie von uns erhalten.
Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Stadt einreichen.

Gerne unter info@beosport.de oder Tel.: 02 09 / 94 77 08 10


Fördergegenstand: elektrisches Lastenfahrrad

  

Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb (Kauf) von Elektrolastenfahrrädern.

Voraussetzungen
Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter)

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4).

 

Förderhöhe
Antragsberechtigte max. Förderquote max. Förderhöhe max. Anzahl an Lastenrädern
Unternehmen* 30 % 2.100 € 5 pro Jahr
Kommunen** 60 % 4.200 € 5 pro Jahr



*     Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften
       (De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
**   Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

   

Wie läuft das Förderverfahren ab?

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Tel.: 0209-94770810 / Mo-Fr 10.00 - 17.00Uhr / Sa 10.00 - 14.00Uhr)
2)  Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (PDF-Angebot erhalten Sie per email von uns)
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides (Wenden Sie sich wieder an uns: Tel.: 0209-94770810 oder per email info@beosport.de)
5)  Bestellung / Kauf des Elektro-Lastenfahrrads
6)  Verwendungsnachweis ausfüllen, inkl. Rechnung (eine gültige Rechnung erhalten Sie beim Kauf von uns)
7)  nach Prüfung: Erhalt der Überweisung

   

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Abwicklung ist relativ einfach und wir helfen Ihnen gerne damit alles schnellstmöglich funktioniert.
Die Antragstellung/Beratung ist über BeoSport Frau Kenke möglich. Tel.: 0209-94770810 / Mo-Fr 10.00 - 17.00Uhr / Sa 10.00 - 14.00Uhr oder per email info@beosport.de)

 


Elektronische Formulare Förderung Lastenfahrrad NRW

Antragsformular Elektro-Lastenräder
 


Wir bemühen uns die Übersicht komplett und aktuell darzustellen, übernehmen aber keine Verantwortung für Abweichungen. Alle Angaben ohne Gewähr.